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Magistrat

erstellt von Čapčová Lenka zuletzt verändert: 25.06.2012 15:40
Den Magistrat der Stadt bilden der Oberbürgermeister, die stellvertretenden Oberbürgermeister, der Sekretär des Magistrats und die Mitarbeiter der Stadt, die in den Magistrat eingegliedert sind.

Den Magistrat der Stadt bilden der Oberbürgermeister, die stellvertretenden Oberbürgermeister, der Sekretär des Magistrats und die Mitarbeiter der Stadt, die in den Magistrat eingegliedert sind. Der Magistrat der Stadt ist in Ressorts gegliedert, die für die einzelnen Tätigkeitsbereiche vom Stadtrat eingerichtet wurden. Die Stellung eines Ressorts nehmen auch Fachbereiche des Magistrats der Stadt mit einer anderen Benennung als Ressort (Abteilung, Amt, Archiv) ein. Die Funktion des Arbeitgebers erfüllt gegenüber allen Angestellten der Stadt – mit Ausnahme der Mitarbeiter der Städtischen Polizei – der Sekretär des Magistrats. Der Sekretär des Magistrats stellt im Besonderen die Lösung der arbeitsrechtlichen Problematik und personeller Fragen sicher, lenkt und kontrolliert die Tätigkeit der Mitarbeiter und koordiniert die Tätigkeit der einzelnen Ressorts.
Die Ressorts stellen mittels ihrer Leiter die anvertrauten Aufgaben im Bereich der Staats- und Selbstverwaltung sicher.

erstellt von Čapčová Lenka zuletzt verändert: 25.06.2012 15:40