
Die Stadt OSTRAVA gehört zu jenen Städten der Tschechischen Republik, die mehr als 20.000 Einwohner und auch problematische Siedlungen haben.
Aufgrund des Durchführungsdokuments des Ministeriums für regionale Entwicklung der Tschechischen Republik zum „Integrierten operationellen Programm“ hat unsere Stadt OSTRAVA die Möglichkeit, einen Integrierten Entwicklungsplan der Stadt zu erstellen und damit Subventionen aus dem Integrierten operationellen Programm (IOP) in Anspruch zu nehmen, Förderungsbereich 5.2 – Verbesserung der Umgebung in problematischen Siedlungen.
Der Förderungsbereich 5.2 ist orientiert:
- auf die Prävention des sozialen Niedergangs, der Segregation und Ghettobildung von ausgeschlossenen Personen in den Siedlungen.
Das für die Realisierung des Integrierten Entwicklungsplans im IOP ausgewählte Gebiet muss diese Merkmale aufweisen:
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Die geografisch abgegrenzte Zone muss eine zusammenhängende Fläche auf dem Gebiet der Stadt bilden.
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Es muss sich um ein Problemwohngebiet mit einer Konzentration von negativen Phänomenen (z. B. hohe Arbeitslosigkeit, Kriminalität, sozialer Ausgrenzung usw.) handeln.
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Die Zone muss der Bestandteil einer Stadt mit 20.000 und mehr Einwohnern sein.
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Die Wohnzone muss mindestens 500 Wohnungen umfassen.
Die Ausgaben zur Wohnförderung können für geeignet gehalten werden, wenn sie mittels der Aktivitäten des Integrierten Entwicklungsplans realisiert werden, wo die Problemwohnzone auf Basis von Kriterien ausgewählt werden muss, die im Art. 47 der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1828/2006 genannt sind, wobei ungünstige Werte in mindestens drei der folgenden Kriterien ausgewiesen werden müssen:
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hohes Maß an Armut und Ausgrenzung;
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hohe Langzeitarbeitslosigkeit;
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problematische Bevölkerungsentwicklung;
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niedriges Bildungsniveau, erhebliche Qualifikationsdefizite und hohe Zahl von Schulabbrechern;
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hohe Kriminalitäts- und Verbrechensrate;
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eine in besonderem Maße geschädigte Umwelt;
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geringe Wirtschaftstätigkeit;
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oher Anteil an Einwanderern, ethnischen und anderen Minderheiten oder Flüchtlingen;
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vergleichsweise niedriger Immobilienwert;
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geringe Gesamtenergieeffizienz der Gebäude
Die Subventionen werden für folgende Aktivitäten gewährt:
1) Revitalisierung von öffentlichen Plätzen auf ausgewählten Problemsiedlungen
2) Reparaturen oder Modernisierungen von Häusern
Ein Bestandteil der oben genannten Aktivitäten wird ein Pilotprojekt sein, orientiert auf die Lösung der Romakommunitäten, die von der sozialen Ausgrenzung bedroht sind. Dieses Projekt kann nur in Städten realisiert werden, die vom tschechischen Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Rat der Regierung für die Fragen der Romakommunitäten ausgewählt werden (Die Stadt Ostrava gehört zu den ausgewählten Lokalitäten).
Geförderte Aktivitäten:
5.2 a ) Revitalisierung von öffentlichen Plätzen
Mögliche Ausrichtung der Projekte in den Problemzonen:
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Anpassungen des Siedlungsraums – z. B. Anpassung, Erneuerung und Anpflanzen des öffentlichen Grüns, Erhöhung des Anteils von unbefestigten Rasenflächen,
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Parkanpassungen einschl. Anschaffung und Erneuerung des Stadtmobiliars,
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Aufbau, Erneuerung und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur (zum Beispiel Parkflächen, Fußgängerwege, Radwege, öffentliche Räume, Aufbau von Lärmschutzwänden),
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Aufbau, Erneuerung und Sanierung der technischen Infrastruktur,
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Aufbau oder Modernisierung von nicht kommerziellen frei zugänglichen Erholungsflächen einschl. Anpassungen und Errichtung von Kinderspielplätzen, Wasserflächen und weiteren Flächen für öffentliche Erholung und sportliche Nutzung, weitere Verbesserungen der öffentlichen Infrastruktur im Rahmen der Siedlungskomplexe.
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Die Förderung im Rahmen der Aktivität 5.2 a) wird nur solchen Freizeiteinrichtungen gewährt, die der Öffentlichkeit dienen und Bestandteil der jeweiligen Zone sein werden (im Rahmen des Integrierten Entwicklungsplans).
In der Aktivität 5.2 a) sind mögliche Förderungsempfänger nur die Gemeinden.
5.2 b) Regeneration der Wohnhäuser
In den Problemlokalitäten werden Reparaturen, Erneuerungen und Modernisierungen von Wohnhäusern finanziert, die im Besonderen umfassen können:
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Wärmeisolierung der Außenummantelung der Häuser und ausgewählter Innenkonstruktionen,
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Beseitigung von statischen Störungen der Tragkonstruktionen, Sanierung der Fundamente und Reparaturen der Dichtungsbahnen des Unterbaus,
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Reparaturen, Umbauten der technischen Häuserausstattung (z. B. Modernisierung des Heizsystems, Auswechslung der Wärme-, Gas- und Wasserverteilungen, Modernisierung der Lufttechnik, Aufzüge, Auswechslungen oder Modernisierung der Loggien, Balkons einschl. Geländer),
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Sicherung des modernen sozialen Wohnens bei der Renovierung der bestehenden Gebäude
In der Aktivität 5.2 b) sind mögliche Empfänger der Förderung Wohnhausbesitzer – also Gemeinden, Wohngenossenschaften oder weitere Handelsgesellschaften, Gemeinschaft der Wohneinheitsbesitzer und weitere juristische und natürliche Personen, die das Wohnhaus besitzen.
5.2 c) Pilotprojekte, die auf die Lösung der Romakommunitäten orientiert sind, die von der sozialen Ausgrenzung bedroht sind
Die Pilotprojekte knüpfen an die Aktivitäten der Häuserregeneration mit den Aktivitäten der sozialen Eingliederung an – Förderungsbereich 3.1 b – Dienstleistungen im Bereich der sozialen Integration des Integrierten operationellen Programms oder Aktivitäten, die im Rahmen des Operationellen Programms Human Ressources und Beschäftigung gelöst werden, Förderungsbereich 3.2 – Förderung der sozialen Integration der Angehörigen der Romalokalitäten.
Die Pilotprojekte werden nur folgende Aktivitäten umfassen:
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Erneuerung der gemeinsamen Räumlichkeiten von Wohnhäusern in Gebäuden, die sich auf dem Gebiet einer Problemsiedlung befinden
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Renovierung folgender Hauptkonstruktionsteile des Gebäudes: Dächer, Fassaden, Fenster und Türen in den Fassaden, Treppenhäuser, Innen- und Außengänge, Eingangsräume und ihre äußeren Teile, Aufzug
- der technischen Gebäudeanlagen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
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Gewährung eines hochwertigen modernen Sozialwohnens mittels Renovierungen oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude, die im Besitz der Gemeinde oder von Non-Profit-Subjekten sind.
In der Aktivität 5.2 c) sind mögliche Empfänger der Förderung Wohnhausbesitzer – also Gemeinden, Wohngenossenschaften oder weitere Handelsgesellschaften, Gemeinschaft der Wohneinheitsbesitzer und weitere juristische und natürliche Personen, die das Wohnhaus besitzen.