Arbeitsbedingungen
Die Regeln für die Schaffung der Arbeitsbedingungen lassen in den meisten Fällen genügend Raum für die Verhandlung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Erfahrungen der meisten Auslandsinvestoren in diesem Bereich bestätigen, was wahrscheinlich für die meisten Bereiche der Welt gilt: Die eigentlichen Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern hängen viel mehr von der guten Politik der Personalabteilung und von informellen Verhandlungen und Beziehungen zwischen den beiden Parteien ab, als vom strikten Erzwingen aller rechtlichen Vorschriften, die üblicherweise erst als letzte Möglichkeit Anwendung finden, bevor die Angelegenheiten einen falschen Weg einschlagen.
In der Tschechischen Republik wird üblicherweise bei der Verhandlung über die Beschäftigung ein Arbeitsvertrag verfasst, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, um eine kurzfristige oder langfristige Arbeitsbeziehung oder um Saisonarbeiten.
Der Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
• Datum des Arbeitsantritts
• Vereinbarte Arbeit
• Ort der Arbeitsleistung
• Länge der wöchentlichen Arbeitszeit
• Urlaubslänge
• Lohn und Art und Weise der Auszahlung
Bei der Vertragsunterzeichnung sollte sich der Arbeitnehmer davon überzeugen, dass er vollständig die Anforderungen und Bedingungen der vereinbarten Arbeit versteht. Er sollte sich vergewissern, wer (ob er selbst oder der Arbeitgeber) die Fahrkosten zur Arbeit und die Wohnkosten zahlt und sich gründlich mit dem Inhalt der vereinbarten Arbeit bekanntmachen. Wir empfehlen dem Arbeitnehmer zu überprüfen, ob für ihn der Arbeitgeber die Krankenkassen- und die Sozialversicherungsbeiträge abführt.
Unter normalen Umständen beträgt die im Vertrag vereinbarte Probezeit 3 Monate, sofern im Vertrag nicht direkt eine kürzere Zeit festgelegt ist. Auf keinen Fall gestattet das Gesetz die Vereinbarung einer längeren Probezeit als 3 Monate. Während dieser Zeit kann der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsverhältnis aus jedem beliebigen Grund oder ohne Angabe der Gründe beenden. In der Probezeit kann jedoch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 14 Kalendertage des Andauerns einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (Quarantäne) des Arbeitnehmers nicht aufheben.
Im Falle von Problemen bei der Ausübung der Beschäftigung sollte sich der Arbeitnehmer zuerst an seinen Vorgesetzten wenden, im Weiteren dann an die Gewerkschaften. Sofern er den Eindruck hat, dass der Arbeitgeber auf irgendeine Art und Weise das Arbeitsgesetzbuch nicht einhält, kann er sich mit seiner Beschwerde an das lokal zuständige Arbeitsamt wenden. Die Arbeitsämter haben in der Tschechischen Republik die Befugnis, ein ungesetzliches Verhalten auch zu bestrafen.
Arbeitszeit
In der Tschechischen Republik beträgt die Arbeitszeit 40 Wochenstunden, üblicherweise aufgeteilt auf eine achtstündige Arbeitszeit in fünf Arbeitstagen. Die Mittagspause wird nicht in die Arbeitszeit einbezogen.
Im Allgemeinen unterscheidet sich die Arbeitszeit bei den staatlichen Institutionen und Privatfirmen.
In der Tschechischen Republik haben größere Betriebe Tarifverträge, welche die ausgewählten Arbeitsbedingungen regeln können, z. B. die Arbeitszeit, Zahlung von Überstunden, Urlaubsgeld, Pensionsbeiträge, es werden Betriebskindergärten errichtet, bessere Sicherheitsbedingungen vereinbart usw.
Erholungsurlaub
In der Tschechischen Republik beträgt der Grundurlaub vier Wochen im Jahr. Eine Verlängerung des Urlaubs kann im Tarifvertrag festgelegt werden. Jenen Mitarbeitern, die während des ununterbrochenen Andauerns des Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber mindestens 60 Tage Arbeit im Kalenderjahr bei ihm geleistet haben, steht der Urlaub für das Kalenderjahr zu, bzw. sein verhältnismäßiger Teil, sofern das Arbeitsverhältnis nicht ununterbrochen während des ganzen Jahres andauerte.
Staatsfeiertage
Arbeit an einem Feiertag hängt von der Sicherstellung der Tätigkeiten der einzelnen Organisationen, Firmen ab. Im Falle der Arbeit an einem Feiertag steht dem Arbeitnehmer ein Zuschlag lt. Gesetz zu.
Mehr Informationen finden Sie im Arbeitsgesetzbuch: http://www.mpsv.cz/files/clanky/2919/262-2006.pdf
Nützliche Links
http://www.mpsv.cz/cs/6 – Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Tschechischen Republik, Arbeitsrecht
http://www.mpsv.cz/en/1609 – Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Tschechischen Republik, Arbeitsrecht (englische Version)
http://portal.mpsv.cz/eures/prace_v_cr/zp_vytah – Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Tschechischen Republik, EURES – Europäische Beschäftigungsdienstleistungen
http://www.mpsv.cz/files/clanky/2919/262-2006.pdf – Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch
Bedingungen für Ausländer
1.Bürger der EU-Mitgliedsländer
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union können die Bürger anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union in die Tschechische Republik einreisen und sich hier ohne jegliche Sonderbegrenzungen aufhalten, und zwar nur auf Grundlage eines Reisenachweises oder einer ID-Karte. Die Bürger der Europäischen Union brauchen keine Visa, ohne Rücksicht auf den Zweck und die Länge des Aufenthalts.
Am 21. Dezember 2007 trat die Tschechische Republik dem Schengener Raum bei. In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember wurden damit Kontrollen an den Innengrenzen abgeschafft und seit dem 30.3.2008 auf internationalen Flughäfen im Rahmen der Flüge innerhalb des erweiterten Schengener Raums. Die Anzahl der Mitgliedsstaaten des Schengener Raums wurde im Dezember 2008 von 24 auf 25 erweitert, aufgrund des Beitritts der Schweiz.
2. Bürger aus Ländern, die kein EU-Mitglied sind
Die Bürger der meisten entwickelten Länder brauchen zur Einreise in die Tschechische Republik keine Visa. Beabsichtigen sie jedoch hier zu arbeiten und/oder eine längere Zeit als 90 Tage zu verbleiben, sind einige Formalitäten zu erfüllen. Als Alternative können folgende Webseiten studiert werden, wo eine komplette Liste der gültigen Bestimmungen aufgeführt ist, die sich auf die Beschäftigung von Ausländern beziehen – die Bestimmungen sind sowohl auf Tschechisch als auch auf Englisch einzusehen.
• Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten: www.mpsv.cz
• Innenministerium und Grenzpolizei: www.mvcr.cz
• Außenministerium: www.mzv.cz (klicken Sie bitte auf Cestujeme [Wir reisen])
• CzechInvest: www.czechinvest.org
Nützliche Links
http://portal.mpsv.cz/sz/ – Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Tschechischen Republik
http://www.en.domavcr.cz/ – Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Tschechischen Republik, Website für Ausländer
http://portal.mpsv.cz/eures/prace_v_cr/zp_vytah – Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Tschechischen Republik, EURES – Europäische Beschäftigungsdienstleistungen
http://portal.mpsv.cz/sz – Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten der Tschechischen Republik
http://portal.mpsv.cz/eures/prace_v_cr – EURES – Europäische Beschäftigungsdienstleistungen
